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BPatG, 10.08.2006 - 10 W (pat) 61/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96
Beginn der Konkursanfechtungsfrist
Auszug aus BPatG, 10.08.2006 - 10 W (pat) 61/05
Da die Nachholung einer fehlenden Beschlussunterschrift lediglich mit Wirkung für die Zukunft möglich ist (vgl. BGH NJW 1998, 609 f.;… Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 329 Rn. 4), müsste der nachträglich unterschriebene Beschluss erneut zugestellt werden, und er würde eine neue Beschwerdefrist in Kraft setzen (vgl. BPatGE 41, 44 f.;… Schulte, a. a. O., § 73 Rn. 27 a. E.;… a. A. Busse, a. a. O., § 47 Rn. 33).
- BPatG, 10.06.2013 - 20 W (pat) 24/12
Patentbeschwerdeverfahren - "Abgedichtetes Antennensystem" - zu den Anforderungen …
Die vorliegende Beschwerde würde sich demnach weiterhin gegen den ursprünglichen, ohne Unterschrift ergangenen Beschluss richten und wäre nicht anders zu beurteilen (BPatG, Beschluss vom 10. August 2006 - 10 W (pat) 61/05, BlPMZ 2006, 415 - Paraphe). - BPatG, 25.07.2013 - 10 W (pat) 2/13
Patentbeschwerdeverfahren - internationale Patentanmeldung - nationale …
Bei der Aktenführung in Papierform wird insoweit verlangt, dass das betreffende Schriftstück die Unterschrift des Prüfers trägt, der die Entscheidung getroffen hat, weil anderenfalls nicht auszuschließen ist, dass es sich lediglich um einen unverbindlichen Entwurf oder um eine rein formularmäßige Mitteilung handelt (BPatG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 10 W (pat) 19/02, BPatGE 47, 10, 11 - Formularmäßige Mitteilung; Beschluss vom 14. August 2008 - 11 W (pat) 16/008, BlPMZ 2009, 130 - Unterschriftsmangel; Beschluss vom 10. August 2006 - 10 W (pat) 61/05, BlPMZ 2006, 415 - Paraphe; Schulte, a. a. O., § 47 Rn. 8). - BPatG, 19.04.2007 - 10 W (pat) 56/06 Auf die Beschwerde der Antragsteller hat der Senat mit Beschluss vom 10. August 2006 (Aktenzeichen: 10 W (pat) 61/05) die Unwirksamkeit dieses "Beschlusses" festgestellt.
- BPatG, 10.11.2015 - 7 W (pat) 33/14
Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der …
Allerdings muss das betreffende Schreiben in formeller Hinsicht den in § 47 Abs. 1 PatG genannten Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Beschluss zumindest insoweit entsprechen, dass es von dem Entscheidungsträger, der die Entscheidung getroffen hat, unterschrieben ist, weil anderenfalls nicht auszuschließen ist, dass es sich lediglich um einen unverbindlichen Entwurf oder um eine rein formularmäßige Mitteilung handelt (vgl. BPatG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 10 W (pat) 19/02, BPatGE 47, 10, 11 - Formularmäßige Mitteilung; Beschluss vom 14. August 2008 - 11 W (pat) 16/08, BlPMZ 2009, 130 - Unterschriftsmangel; Beschluss vom 10. August 2006 - 10 W (pat) 61/05, BlPMZ 2006, 415 - Paraphe; Schulte/Rudloff-Schäffer, a. a. O., § 47 Rdn. 7). - BPatG, 16.09.2013 - 10 W (pat) 32/12
Patentbeschwerdeverfahren - "Gewichtsmessvorrichtung" - zum Antrag auf …
Bei der Aktenführung in Papierform wird insoweit verlangt, dass das betreffende Schriftstück die Unterschrift des Prüfers trägt, der die Entscheidung getroffen hat, weil anderenfalls nicht auszuschließen ist, dass es sich lediglich um einen unverbindlichen Entwurf oder um eine rein formularmäßige Mitteilung handelt (BPatG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 10 W (pat) 19/02, BPatGE 47, 10, 11 - Formularmäßige Mitteilung; Beschluss vom 14. August 2008 - 11 W (pat) 16/08, BlPMZ 2009, 130 - Unterschriftsmangel; Beschluss vom 10. August 2006 - 10 W (pat) 61/05, BlPMZ 2006, 415 - Paraphe; Schulte, a. a. O., § 47 Rn. 8). - BPatG, 26.08.2013 - 10 W (pat) 25/12
Patentbeschwerdeverfahren - zur Anforderung an eine elektronische Signatur bei …
Bei der Aktenführung in Papierform wird insoweit verlangt, dass das betreffende Schriftstück die Unterschrift des Prüfers trägt, der die Entscheidung getroffen hat, weil anderenfalls nicht auszuschließen ist, dass es sich lediglich um einen unverbindlichen Entwurf oder um eine rein formularmäßige Mitteilung handelt (BPatG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 10 W (pat) 19/02, BPatGE 47, 10, 11 - Formularmäßige Mitteilung; Beschluss vom 14. August 2008 - 11 W (pat) 16/08, BlPMZ 2009, 130 - Unterschriftsmangel; Beschluss vom 10. August 2006 - 10 W (pat) 61/05, BlPMZ 2006, 415 - Paraphe; Schulte, a. a. O., § 47 Rn. 8). - BPatG, 06.02.2017 - 7 W (pat) 27/16 Bei der Aktenführung in Papierform wird insoweit verlangt, dass das betreffende Schriftstück die Unterschrift des Prüfers trägt, der die Entscheidung getroffen hat, weil anderenfalls nicht auszuschließen ist, dass es sich lediglich um einen unverbindlichen Entwurf oder um eine rein formularmäßige Mitteilung handelt (BPatG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 10 W (pat) 19/02, BPatGE 47, 10, 11 - Formularmäßige Mitteilung; Beschluss vom 14. August 2008 - 11 W (pat) 16/08, BlPMZ 2009, 130 - Unterschriftsmangel; Beschluss vom 10. August 2006 - 10 W (pat) 61/05, BlPMZ 2006, 415 - Paraphe).
- BPatG, 18.02.2014 - 7 W (pat) 11/14 Allerdings muss das betreffende Schreiben in formeller Hinsicht den in § 47 Abs. 1 PatG genannten Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Beschluss zumindest insoweit entsprechen, dass es von dem Entscheidungsträger, der die Entscheidung getroffen hat, unterschrieben ist, weil anderenfalls nicht auszuschließen ist, dass es sich lediglich um einen unverbindlichen Entwurf oder um eine rein formularmäßige Mitteilung handelt (BPatG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 10 W (pat) 19/02, BPatGE 47, 10, 11 - Formularmäßige Mitteilung; Beschluss vom 14. August 2008 - 11 W (pat) 16/08, BlPMZ 2009, 130 - Unterschriftsmangel; Beschluss vom 10. August 2006 - 10 W (pat) 61/05, BlPMZ 2006, 415 - Paraphe; Schulte/Rudloff-Schäffer, a. a. O., § 47 Rn. 7).
- BPatG, 29.08.2013 - 10 W (pat) 26/12 Bei der Aktenführung in Papierform wird insoweit verlangt, dass das betreffende Schriftstück die Unterschrift des Prüfers trägt, der die Entscheidung getroffen hat, weil anderenfalls nicht auszuschließen ist, dass es sich lediglich um einen unverbindlichen Entwurf oder um eine rein formularmäßige Mitteilung handelt (BPatG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 10 W (pat) 19/02, BPatGE 47, 10, 11 - Formularmäßige Mitteilung; Beschluss vom 14. August 2008 - 11 W (pat) 16/08, BlPMZ 2009, 130 - Unterschriftsmangel; Beschluss vom 10. August 2006 - 10 W (pat) 61/05, BlPMZ 2006, 415 - Paraphe; Schulte, a. a. O., § 47 Rn. 8).
- BPatG, 29.08.2013 - 10 W (pat) 29/12 Bei der Aktenführung in Papierform wird insoweit verlangt, dass das betreffende Schriftstück die Unterschrift des Prüfers trägt, der die Entscheidung getroffen hat, weil anderenfalls nicht auszuschließen ist, dass es sich lediglich um einen unverbindlichen Entwurf oder um eine rein formularmäßige Mitteilung handelt (BPatG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 10 W (pat) 19/02, BPatGE 47, 10, 11 - Formularmäßige Mitteilung; Beschluss vom 14. August 2008 - 11 W (pat) 16/08, BlPMZ 2009, 130 - Unterschriftsmangel; Beschluss vom 10. August 2006 - 10 W (pat) 61/05, BlPMZ 2006, 415 - Paraphe; Schulte, a. a. O., § 47 Rn. 8).
- BPatG, 26.08.2013 - 10 W (pat) 32/12
- BPatG, 26.08.2013 - 10 W (pat) 15/13
- BPatG, 22.03.2017 - 7 W (pat) 23/16
Patentbeschwerdeverfahren - "Dichtungssystem" - zu den materiellen und formellen …